16. Juni 2026

Hütteninfo der IG Metall, Informationen für unsere Mitglieder bei der HKM
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Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall bei Accelis, ehemals Thyssenkrupp Materials: Auch künftig kann die Unternehmensführung nicht an den Interessen der Beschäftigten vorbei agieren. Dafür sorgt die Vereinbarung, die IG Metall und Betriebsräte jetzt mit dem Vorstand getroffen haben. Die Mitbestimmung bleibt erhalten.

So ist es sicher

IG Metall und Betriebsräte haben der Geschäftsführung umfangreiche Zugeständnisse für die Verselbstständigung von Materials Services in die neue Gesellschaft Accelis abgerungen. Die Mitbestimmung und Tarifbindung bleiben erhalten, die Arbeitnehmervertreter erhalten zusätzliche Rechte, und die Tarif- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sind auf Dauer abgesichert.

Die Verhandlungen waren „schwierig, aber am Ende erfolgreich“, sagt Ingo Klötzer, Unternehmensbeauftragter der IG Metall für Accelis, ehemals Thyssenkrupp Materials Services. Hart umstritten war die Rechtsform der neuen Gesellschaft. Der Vorstand des Mutterkonzerns Thyssenkrupp AG wollte eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), IG Metall und Betriebsräte waren strikt dagegen. Ergebnis: Der Vorstand bekommt zwar wie geplant seine KGaA, aber diese wird durch umfangreiche zusätzliche Mitbestimmungsregelungen eingehegt. „Die Rechtsform konnten wir nicht verhindern“, sagt Ingo Klötzer, „aber es ist uns gelungen, die Mitbestimmung in vollem Umfang zu erhalten und Arbeits- und Tarifbedingungen für die Beschäftigten auf Dauer abzusichern.“

Gerade am Thema Mitbestimmung hatte sich der Streit entzündet. IG Metall und Betriebsräte mussten befürchten, dass der Vorstand die Schaffung einer KGaA nutzen würde, um Mitbestimmungsrechte auszuhöhlen. Dank der jetzt erreichten Einigung kann das nicht passieren. So ist festgelegt, dass die Mitbestimmung weiter gilt und die Arbeitnehmervertreter allen kritischen Maßnahmen ausdrücklich zustimmen müssen, etwa einer Schließung oder einem Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen. Auch Restrukturierungen können nicht einfach gegen das Votum der Arbeitnehmervertreter in den Gremien durchgesetzt werden. Und: Die Arbeitnehmerseite stellt einen Arbeitsdirektor, der über die Einhaltung der Mitbestimmung wacht. „Solche Regelungen sind bei Ausgliederungen äußerst selten“, sagt Ingo Klötzer. „Wir haben da richtig etwas erreicht.“

Die Einigung sorgt dafür, dass auch weiterhin die Unternehmensführung nicht gegen die Interessen der Beschäftigten agieren kann. Betriebsräte reagieren erleichtert auf das Verhandlungsergebnis. „Es ist uns gelungen, die Mitbestimmung auf Dauer zu erhalten“, sagt Andreas Demtröder, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte bei Accelis. „Die Kolleginnen und Kollegen können sich darauf verlassen, dass sie auch weiterhin einen sicheren und tariflich bezahlten Arbeitsplatz haben.“

Mit der Einigung ist es gelungen, die Tarif- und Arbeitsbedingungen langfristig abzusichern. Auch weiterhin gelten die Tarifverträge, und Tarifflucht wird nicht möglich. Die Vereinbarung gilt bis mindestens Ende des Geschäftsjahres 2032/2033 und darüber hinaus, sofern sie nicht gekündigt wird. „Damit“, sagt Metaller Ingo Klötzer, „erhalten die Beschäftigten Sicherheit für gute und fair bezahlte Arbeitsplätze bis ins nächste Jahrzehnt.“

Unsere Erfolge

  • Tarifbindung gesichert
  • Mitbestimmung bleibt voll wirksam
  • Arbeitnehmer stellen Arbeitsdirektor
  • Verkäufe und Schließungen erschwert
  • Kein Durchregieren möglich
  • Langfristige Sicherheit für Beschäftigte

Verhandlungsergebnis im Überblick

Das haben wir erreicht

In mehrwöchigen Verhandlungen hat die IG Metall eine Vereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen. Diese Vereinbarung sichert die Bedingungen für die Beschäftigten umfangreich ab. Auch nach der Verselbstständigung von Thyssenkrupp Materials Services in die neue Accelis bleiben Mitbestimmung und Tarifverträge in Kraft. Was die Vereinbarung bringt – hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Tarifbindung

Sie ist langfristig gesichert. Das Unternehmen bleibt in den Arbeitgeberverbänden und damit an die geltenden Tarifverträge gebunden. Eine Tarifflucht wird damit nicht möglich. Wir haben sie mit dieser Vereinbarung erfolgreich unterbunden.

Mitbestimmung

Sie bleibt umfassend wirksam. Auch weiterhin kann die neue Gesellschaft nicht an den Vertretern der Arbeitnehmer vorbei agieren. Sie muss sich mit dem Aufsichtsrat abstimmen. Das gilt auch für den Fall, dass einzelne Gesellschaften später organisatorisch verschoben werden sollten. Ebenso werden mögliche Zukäufe in Deutschland automatisch in die Mitbestimmung einbezogen. Kurz: Das Unternehmen kann sich nicht durch irgendwelche Tricks aus der Mitbestimmung herausmogeln.

Arbeitsdirektor

Die neue Gesellschaft bekommt einen Arbeitsdirektor. Das erste Vorschlagsrecht für diese Position hat die Arbeitnehmerseite. Der Arbeitsdirektor wird eine starke Stellung einnehmen, er ist den Geschäftsführern der Kapitalseite gleichgestellt, bekommt ein eigenes Ressort – und wird darauf achten, dass die Mitbestimmung eingehalten wird und die Beschäftigten ihre starke Stimme behalten.

Kein Durchregieren

Wir haben dafür gesorgt, dass in der neuen KGaA der Thyssenkrupp-Mutterkonzern als Eigentümer nicht einfach durchregieren kann. Thyssenkrupp hat zwar wesentlichen Einfluss auf die neue Gesellschaft, kann aber zum Beispiel nicht direkt auf alle Tochtergesellschaften durchgreifen. Das ist wichtig, damit das neue Unternehmen Luft zum Atmen hat und sich erfolgreich wirtschaftlich entwickeln kann.

Zustimmung nötig

In der neuen Gesellschaft haben die Mitbestimmungsgremien erweiterte Rechte. So muss sich die Geschäftsführung grundsächlich vor jeder bedeutenden Maßnahme die Zustimmung vom Aufsichtsrat einholen. Dies gilt insbesondere auch bei Schließungen oder dem Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen sowie bei Restrukturierungen mit mehr als 200 wegfallenden Arbeitsplätzen. Eine solche Regelung ist wichtig, und es gibt sie in derlei Vereinbarungen äußerst selten.

Sicherheit auf Dauer

Wir haben langfristige Planungssicherheit für die Beschäftigten geschaffen. Unsere Vereinbarung gilt bis mindestens Ende September 2033. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann sie mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Passiert dies nicht, gilt sie weiter.

Impressum: Herausgeber: IG Metall Vorstand, Zweigbüro Stahl, Funktionsbereich Industrie- und Branchenpolitik.
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Volker Consoir, Roßstr. 94, 40476 Düsseldorf. Redaktion und Gestaltung: Redaktionsbüro Kupilas, Köln. Foto: Thomas Range