7. Mai 2026

Hütteninfo der IG Metall, Informationen für unsere Mitglieder bei der HKM
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Jürgen Kerner ist Zweiter Vorsitzender der IG Metall und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Thyssenkrupp AG. (Foto: Thomas Range)
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Jürgen Kerner ist Zweiter Vorsitzender der IG Metall und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Thyssenkrupp AG. (Foto: Thomas Range)

Thyssenkrupp torpediert Mitbestimmung


Es trifft uns alle

Die Thyssenkrupp AG plant ganz offensichtlich einen Ausstieg auf Raten aus der Mitbestimmung. Sie will ihre Sparten nach und nach verselbstständigen – und wählt dabei für die neuen Unternehmen mit voller Absicht eine Rechtsform, die die Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaft stark beschneidet. Die IG Metall schlägt jetzt Alarm. So nicht, sagt Jürgen Kerner, Zweiter Vorsitzender der IG Metall und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Thyssenkrupp AG.

Der Konzern um Vorstandschef Miguel López, erklärt Kerner, „will die Mitbestimmung aushebeln und geht dabei sehr gezielt und strategisch vor“. Hintergrund der Kritik: Bereits zum dritten Mal will Thyssenkrupp eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gründen, um eine Sparte dorthin auszugliedern. Diesmal trifft es die Sparte Materials Services. Zuvor war bereits die Verselbstständigung von Marine Systems sowie der Nucera in eine solche Konstruktion hinein organisiert worden.

Eine KGaA aber hat entscheidende Nachteile für die Mitbestimmung. Dort können viele Entscheidungen über die Köpfe unserer Mitglieder, der Beschäftigten und ihrer Betriebsräte getroffen werden. Diese Rechtsform verschiebt die Macht weg von den mitbestimmten Aufsichtsräten hin zu Vorstandsgremien, „denen niemand mehr hineinreden kann“, erklärt Kerner. „Und das ist ganz offensichtlich auch der Sinn dieser Strategie.“

Aus der Thyssenkrupp AG „soll eine Art Familienholding werden“, erläutert Kerner. Die Beschäftigten werden in einzelne, schlechter mitbestimmte Gesellschaften ausgegliedert, und die Aktionäre sollen das nötige Kapital bereitstellen. „Einfluss auf die Entscheidungen haben Beschäftigtenvertreter und Aktionäre künftig aber nur noch sehr eingeschränkt“, betont Kerner. Die Macht würde nur noch in den Händen eines kleinen Kreises von Personen liegen – in denen des Vorstands der Thyssenkrupp AG rund um Vorstandschef López sowie der Anteilseigner um Stiftungsvorsitzende Ursula Gather und Aufsichtsratschef Siegfried Russwum. Für die Beschäftigten hätte dies ganz konkrete, negative Folgen (siehe Seite 2).

IG Metall und Betriebsräte wehren sich gegen diese Strategie. „Was der Vorstand bezweckt, ist doch klar“, sagt Tekin Nasikkol, Konzernbetriebsratsvorsitzender von Thyssenkrupp. „López und Russwurm wollen die Mitbestimmung kaltstellen. Das ist mit uns so nicht zu machen“. Auch Jürgen Kerner kündigt Widerstand an. „Wir lassen nicht zu, dass sich einer der wichtigsten deutschen Industriekonzerne auf diese Art und Weise aus der Verantwortung stehlen kann.“

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Die Rechtsformfalle

Vier gute Gründe gegen eine KGaA

Thyssenkrupp macht seine ausgegliederten Sparten zu Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Dort verschiebt sich die Macht weg von mitbestimmten Gremien hin zu einer kaum kontrollierten Komplementär-AG (siehe Grafik unten). Für die Beschäftigten, ihre Rechte und ihre Errungenschaften hat dies ganz konkrete Folgen. Hier die wichtigsten Gründe gegen eine Verselbstständigung in eine KGaA:

1

Standort und Beschäftigung

Der Aufsichtsrat einer KGaA hat keine Personalkompetenz, keine Zustimmungspflichten und keine strategische Mitwirkung. Wesentliche Entscheidungen fallen ohne Mitsprache der Arbeitnehmerseite und ohne echte Kontrolle..

Beispiel: Das Unternehmen beschließt Umstrukturierungen, einen Investitionsstopp oder Leistungsverdichtungen. Betriebsräte und IG Metall können nicht mehr eingreifen.

Ergebnis: Arbeitsplätze gehen verloren, nötige Investitionen fließen nicht, Unsicherheit und Stress am Arbeitsplatz steigen.

2

Fremdvergabe und Kostensenkung

Entscheidungen hierzu fallen, ohne dass der KGaA-Aufsichtsrat zustimmen muss.

Beispiel: Die Instandhaltung wird plötzlich an eine Fremdfirma vergeben. IG Metall und Aufsichtsrat können nicht mehr einschreiten.

Ergebnis: Schichtmodelle ändern sich abrupt, qualifizierte Aufgaben werden billig ausgelagert, Stammbeschäftigte verlieren Tätigkeiten und Perspektiven.

3

Unsichere Investitionen

Zu Investitionen fehlen in der KGaA die Kontrollrechte des Aufsichtsrats fast vollständig.

Beispiel: Eine überfällige Modernisierung einer Anlage oder von Wasch- und Sozialräumen wird aus Kostengründen aufgeschoben.

Ergebnis: Die Störanfälligkeit steigt, Beschäftigte haben mehr Stress und schieben Überstunden et cetera.

4

Personalplanung und Qualifizierung

Die Transformation, zum Beispiel in Richtung Wasserstoff oder Digitalisierung, erfordert verlässliche strategische Entscheidungen. Diese werden aber sehr einsam getroffen.

Beispiel: Ein Standort bräuchte dringend Qualifizierung. Doch die Entscheidung hierzu wird verschoben, das Budget nicht genehmigt, ohne dass über den Aufsichtsrat hierzu rechtzeitig nachgefragt werden kann.

Ergebnis: Beschäftigte erhalten keine rechtzeitige Weiterbildung. Langfristig gefährdet dies ihren Arbeitsplatz.

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